Gültigkeit von Angeboten | Ein Angebot ist nach der Ausstellung via Post oder Mail für 30 Tage gültig. Bei weiterbestehendem Interesse des Kunden wird das Angebot von Seite der Faku-Bau AG neu gerechnet und wenn nötig in Preis und Material angepasst.
Gründe einer Anpassung sind:
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Lieferung von Klein- und Ersatzteilen | Alle Preise verstehen sich zur Abholung und unverpackt. Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Versand per Post erfolgt immer auf Gefahr des Käufers |
Währung | Alle Preise verstehen sich in CHF. |
Montage | Schäden an Plättli, Wand oder Leibungsputz sind während der Montage von Fenstern und anderen Produkten kaum zu vermeiden. Bei Produkten, welche an den Boden angrenzen, wie Haus- und Balkontüren, gilt dies auch für Laminat, Parket und Bodenplatten.
Es wird für die genannten Schäden keine Haftung übernommen Damit ist es weder ein Reklamationsgrund oder Garantiefall. |
Arbeiten Bauseits | Vorgängige oder nachträgliche Arbeiten wie Elektroinstallationen, Heizungsarbeiten oder Arbeiten im Gartenbau müssen immer Bauseits organisiert werden. |
Kranarbeiten | Fallen Kranarbeiten an, welche nicht vorgängig geplant werden konnten, werden diese zusätzlich nach Aufwand verrechnet. |
Anzahlung | Bei einer Auftragserteilung wird eine Akontorechnung von 50% des Auftrages erstellt und dem Kunden via Post oder Mail gesendet. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Arbeitstage. |
Bauabnahme bei An- und Abwesenheit des Kunden | Nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung dessen vom Kunden, wird das Bauabnahmeprotokoll beidseitig unterzeichnet und das Werk offiziell als übergeben betrachtet.
Eine Verweigerung der Abnahme durch kleinere Mängel, welche im Nachhinein behoben werden können, ist nicht zulässig. Diese Mängel werden im Abnahmeprotokoll aufgeführt und zu passender Zeit von der Faku-Bau AG behoben. Kann nach Abschluss der Arbeiten kein Abnahmeprotokoll unterzeichnet werden durch die Verhinderung des Kunden, werden die Arbeiten nach 2 Werktagen ohne Rückmeldung als stillschweigende Abnahme und damit als übergeben betrachtet. Weitere Fälle der stillschweigenden Abnahme:
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Schlussrechnung | Nach Abschluss der Arbeiten oder der Lieferung wird die Schlussrechnung mit dem Restbetrag des Auftrages und allfälligen Regiearbeiten erstellt und gesendet. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Arbeitstage. |
Garantie | Die Garantiefrist beginnt nach Abnahme des Werkes vom Kunden.
Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre, wobei die Faku-Bau AG die Wahl hat, die Gewährleistung durch Nachbesserung (Reparatur), oder Ersatz zu erbringen. Die Gewährleistung wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe wie normale Abnutzung, Schäden durch Fehlmanipulationen, Eingriffe oder fehlerhafte Verwendung, sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeit-, Verbrauchs- und Schlagschäden usw. vorliegen. Bei verdeckten Mängeln gilt eine Garantiefrist von 5 Jahren. |
Farbdifferenzen | Wird zu einem schon bestehendem und ursprünglich von der Faku-Bau AG geliefertem oder montiertem Produkt eine Nachbestellung in der gleichen Farbe (RAL, NCS oder andere Farbsysteme) bestellt, kann es zu leichten Farbunterschieden, aufgrund von Verwitterung des ursprünglichen Produktes, anderer Sonneneinfall oder Anpassungen des Sprühverfahrens des jeweiligen Lieferanten, kommen.
Diese leichten Farbunterschiede sind kein Reklamationsgrund. |
Höhere Gewalt | Folgende Bereitstellungs-, Liefer- oder Montageverzögerungen der Produkte hat die Faku-Bau AG nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Ursachen bei gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Lieferanten eintreten.
Fälle von höherer Gewalt sind:
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Anwendbares Recht
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Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtlichen Lieferungen, Montagen sowie der Rechtsverhältnisse zwischen dem der Faku-Bau AG und dem Kunden findet ausschliesslich das Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. |